- Selbständige oder externe Erstellung eines Vorsorgeauftrages nach Ihren Bedürfnissen
- Mehr Rechtssicherheit dank professionellen, von Anwälten geprüften Formulierungen
- Keine juristischen Fachkenntnisse vorausgesetzt
- Qualität ohne lange Wartezeiten beim Anwalt oder Notar
Unser Angebot für Sie:
Mithilfe unserer Software erstellen Sie selber Ihr Dokument in wenigen Minuten
Der Vorsorgeauftrag beinhaltet:
- Wahl eines umfassenden Vorsorgebeauftragten sowie einer Ersatzperson für alle relevanten Vorsorgebereiche
- Entschädigung der beauftragten Personen
- Weitere Wahlmöglichkeiten wie Integration einer Patientenverfügung, etc.
Sie erhalten:
- Anwaltlich vorformulierter Vorsorgeauftrag angepasst auf Ihre individuellen Angaben
- Professionelle Vorlage für eine spätere Beurkundung oder als Vorlage für Ihren handschriftlichen Vorsorgeauftrag (das Dokument muss zur Formgültigkeit diesfalls zwingend von Hand abgeschrieben werden).
Ein Anwalt und Notar berät Sie ausführlich und erstellt sowie beurkundet Ihren Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag beinhaltet:
- Keine Einschränkungen: Sämtliche Regelungsinhalte werden nach anwaltlicher Beratung auf ihre individuellen Bedürfnisse massgeschneidert (insbesondere für Unternehmer, bei Eigentümern von Liegenschaften sowie bei Patchwork-Familien geeignet)
Sie erhalten:
- Maximale Rechtssicherheit durch anwaltliche Beratung
- 15 min kostenlose Erstberatung; erst im Anschluss entscheiden Sie frei, ob Sie das Angebot kostenpflichtig bestellen
- Notarielle Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrages in unserem Notariat in St. Gallen (inkl. notarieller Bestätigung Ihrer Urteilsfähigkeit sowie Ihres Rechtswillens)
- Mehr Sicherheit beim Vollzug des Vorsorgeauftrages infolge der öffentlichen Beurkundung
Weitere Informationen zum Angebot:
Was geschieht, wenn Sie plötzlich schwer verunfallen? Wer entscheidet für Sie? Wer entscheidet für Ihr Unternehmen? Wie können Sie einer ungewollten Einflussnahme durch die KESB vorsorgen?
Jede handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit (Vorsorgefall) um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmert und Sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll. Wer einen Vorsorgeauftrag errichtet, trifft eine Entscheidung von grosser Tragweite. LegalGo ermöglicht Ihnen die rasche, preiswerte und professionelle Erstellung eines Vorsorgeauftrages. Für Personen ohne selbstständige Arbeitstätigkeit bietet dieser Vorsorgeauftrag in der Regel einen zielgerichteten und ausreichenden Rechtsschutz. Insbesondere sorgen Sie einer ungewollten Einflussnahme durch die KESB vor.
Bei Erwerbstätigen mit einer eigenen Unternehmung (oder Unternehmensanteilen) kann es indes ratsam sein, detailliertere Regelungen zu treffen. So ist es gerade mit Blick auf die Sicherung der operativen Tätigkeit eines Unternehmens oftmals empfehlenswert für die Personensorge einen anderen Vorsorgebeauftragten zu bestimmen als bei der Vermögenssorge und bei der Vertretung im Rechtsverkehr (insbesondere gilt es allenfalls bestehenden Aktionär- oder Stammanteilsverträge Rechnung zu tragen). Auch bei komplexen familiären Situationen kann ein detaillierter Vorsorgeauftrag angebracht sein. Gerade für solche Konstellationen bietet Ihnen LegalGo daher zusätzlich eine auf Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Lösung zum Fixpreis an (siehe Fixpreisangebote): Im Rahmen dieses Angebots erstellen Sie zusammen mit einem unserer Partneranwälte einen detaillierten, auf Ihre Situation abgestimmten Vorsorgeauftrag.
Weitere Interessante Links zu diesem Thema:
- Tagesanzeiger Geldblog: Vorsorgeauftrag im Falle von Urteilsunfähigkeit
- NZZ Finanzen: Wie stelle ich sicher, dass mein Wille geschieht?
Die Inhalte in Ihrem Vorsorgeauftrag sind im Vorsorgefall zwar grundsätzlich verbindlich. Vor der praktischen Anwendung des Vorsorgeauftrages muss dieser aber von Gesetzes wegen durch die KESB auf seine Formgültigkeit hin geprüft werden. Dies bedeutet nicht, dass die Inhalte und Regelungen in Ihrem Vorsorgeauftrag nicht angewendet werden. Die KESB hat jedoch zu überprüfen, ob die gesetzlichen Formvorschriften des Vorsorgeauftrages eingehalten wurden (bspw. ob der Vorsorgeauftrag komplett handschriftlich oder durch einen Notar beurkundet wurde und ob der Auftraggeber in diesem Zeitpunkt urteilsfähig war). Aus diesem Grund kann die Beurkundung Ihres Vorsorgeauftrages empfehlenswert sein. Dies zumal der Notar in der Urkunde Ihre Urteilsfähigkeit ausdrücklich bestätigen wird und so bei der Genehmigung des Vorsorgeauftrages in der Regel keine langen Diskussionen hierüber entstehen (ebenso muss auch nicht eine persönliche Handschrift oder die Urheberschaft des Dokumentes identifiziert werden).
Kurz: Die Verfügungen eines beurkundeten Vorsorgeauftrages können regelmässig schneller und rechtssicherer durchgesetzt werden. Sollten Sie sich für einen handschriftlichen Vorsorgeauftrag entscheiden (mit dem selbst erstellten Dokument von LegalGo als Vorlage), empfiehlt sich die Aufbewahrung mit einem weiteren ebenfalls handschriftlich durch Sie verfassten Dokuments (zur späteren Identifikation Ihrer Unter- sowie Ihrer Handschrift). Für diesen Fall kann zusätzlich die Beglaubigung Ihrer Unterschrift geboten sein.
Im Rahmen unseres Premium-Angebots können Sie anlässlich des kostenlosen Erstberatungsgespräches gerne weitere Informationen hierzu in Erfahrung bringen.