Mehr Rechtssicherheit dank LegalGo: Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, welche medizinische Behandlung Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen und wer Sie in medizinischer Hinsicht vertreten soll. Die Patientenverfügung erstellen Sie in Kürze selbst online.
- Mehr Rechtssicherheit dank professionellen, von Anwälten geprüften Formulierungen
- Keine juristischen Fachkenntnisse vorausgesetzt
- Qualität ohne lange Wartezeiten: online ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
Diese Patientenverfügung regelt:
- Wahl ausdrücklich gewünschter medizinischer Behandlungen im Falle der Urteilsunfähigkeit
- Wahl ausdrücklich abzulehnender medinizinischer Behandlungen im Falle der Urteilsunfähigkeit
- Bevollmächtigung einer Person zu Ihrer Vertretung und zur Willenskundgabe in Ihrem Namen in medizinischen Belangen gegenüber Ärzten, Pflegefachpersonen, etc.
- Besondere Bemerkungen
Beachten Sie: Die Patientenverfügung muss handschriftlich datiert und unterzeichnet werden.
Die schriftliche Patientenverfügung von LegalGo legt fest, welche medizinische Behandlung Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit wünschen oder ablehnen. Die Patientenverfügung wurde von Rechtsanwälten erarbeitet und entspricht den rechtlich bzw. gesetzlich festgelegten Anforderungen.
Gemäss der gegenwärtigen Gesetzeslage müssen Ärztinnen und Ärzte abklären, ob im Falle einer Urteilsunfähigkeit eine Patientenverfügung besteht. Sofern die Patientenverfügung nicht unzulässig ist (bspw. bei Anordnung aktiver Sterbehilfe oder falls der Inhalt offensichtlich nicht dem Willen der urteilsunfähigen Person entspricht), sind die behandelnden Ärzte zwingend an die Patientenverfügung gebunden. Die Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihren Angehörigen somit Rechtssicherheit.
Die Errichtung einer Patientenverfügung und deren Hinterlegungsort können auf Ihrer Versichertenkarte eingetragen werden. Zum Eintrag berechtigt sind Ärzte und weitere medizinische Leistungserbringer. Die Ärzte sind verpflichtet, die Versichertenkarte zu inspizieren, bevor sie einen urteilsunfähigen Patienten behandeln.